Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der TanzaGate GmbH und ihren Kunden für Planungs- und Koordinationsleistungen rund um Reisen, Safaris, Kilimanjaro-Besteigungen, Strandurlaube, Lodgeaufenthalte sowie Business-Services in Tansania.
Was diese Seite klärt
Die wichtigsten Themen sind in klare Abschnitte gegliedert. Tabellen, Hinweise und weiterführende Links helfen beim Vergleichen statt nur beim Lesen.
§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsrolle
Die TanzaGate GmbH (nachfolgend „TanzaGate") erbringt Planungs-, Beratungs- und Koordinationsleistungen für Reisen und Business-Vorhaben in Tansania. TanzaGate ist ein unabhängiger Reiseplaner und -koordinator und tritt ausdrücklich nicht als lizenzierter Reiseveranstalter (Reiseveranstalter im Sinne des EU-Pauschalreiserechts oder vergleichbarer Schweizer Regelungen) auf.
TanzaGate vermittelt und koordiniert Leistungen von selbstständigen Dritten — insbesondere lokale Safari-Operatoren, Lodges, Bergführerunternehmen, Transportunternehmen und sonstige Dienstleister in Tansania. Die Einzelverträge über diese Drittleistungen kommen direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
TanzaGate erbringt für die Nilo Forest Reserve Lodge Koordinations- und Buchungsdienstleistungen; entsprechende Buchungsbedingungen werden in der Buchungsbestätigung gesondert ausgewiesen.
§ 2 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang von TanzaGate umfasst je nach Vereinbarung: individuelle Reiseplanung und Routengestaltung, Beschaffung von Angeboten lokaler Partner, Koordination von Buchungen, Kommunikation zwischen Kunden und lokalen Dienstleistern, Vor-Ort-Begleitung durch das lokale Team sowie Business-Koordinationsleistungen (Orientierung, Terminfindung, lokale Kontakte, Projektkoordination).
TanzaGate ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Immigration- oder Anlageberatung. Verbindliche Auskünfte zu diesen Bereichen erteilen qualifizierte Fachpersonen und zuständige Behörden.
§ 3 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon stellt noch keinen verbindlichen Auftrag dar. TanzaGate erstellt auf Basis der Anfrage ein individuelles Angebot. Das Angebot gilt für die darin genannte Frist.
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot ausdrücklich schriftlich (per E-Mail) annimmt und TanzaGate die Annahme bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle Preisangaben in Angeboten verstehen sich in der jeweils genannten Währung. Die konkreten Zahlungskonditionen, Fälligkeiten und Zahlungswege werden im individuellen Angebot festgehalten. {{placeholder — Zahlungsbedingungen vom Kunden zu bestätigen: Anzahlung, Restzahlung, akzeptierte Zahlungsmittel}}
TanzaGate behält sich vor, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn sich nach Auftragserteilung Währungskurse, lokale Steuern, Parkeintrittsgebühren oder Drittleisterpreise wesentlich ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
§ 5 Stornierung und Änderungen
Stornierungen und Änderungen sind schriftlich (per E-Mail) an ralf@tanzagate.ch zu richten. Das Datum des Eingangs der Stornierungserklärung bei TanzaGate ist massgeblich.
Die konkreten Stornierungskosten und -fristen werden im individuellen Angebot ausgewiesen. {{placeholder — Stornierungsstaffel vom Kunden zu bestätigen}} Bereits an Drittanbieter weitergereichte Anzahlungen können je nach deren Stornierungsbedingungen nicht vollständig rückerstattbar sein.
TanzaGate empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung mit Evakuierungsschutz.
§ 6 Haftungsbeschränkung
TanzaGate haftet für eigene Planungs- und Koordinationsleistungen nach den Massgaben des Schweizer Rechts. Die Haftung beschränkt sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von TanzaGate.
Da TanzaGate als Koordinator und nicht als Reiseveranstalter tätig ist, übernimmt TanzaGate keine Haftung für Leistungsausfälle, Schäden, Unfälle, Verzögerungen, Qualitätsmängel oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch selbstständige Drittanbieter (Safari-Operatoren, Lodges, Transporteure, Bergführer usw.) verursacht werden. Für diese Leistungen gelten ausschliesslich die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
Eine Haftung für höhere Gewalt, politische Ereignisse, Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Massnahmen oder sonstige unvorhersehbare Umstände ist ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung von TanzaGate für Schäden aus oder im Zusammenhang mit Koordinationsleistungen ist auf den Betrag der von TanzaGate in Rechnung gestellten und bezahlten Koordinationsgebühr begrenzt.
§ 7 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Planung und Durchführung notwendigen Angaben vollständig und rechtzeitig zu machen. Dazu gehören Reisedaten, Gesundheitsinformationen (soweit für die Reisesicherheit relevant), Passdaten und besondere Anforderungen.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einholung gültiger Reisedokumente (Pass, Visum), erforderlicher Impfungen sowie ausreichenden Versicherungsschutzes. TanzaGate kann hierzu allgemeine Orientierung geben, ersetzt aber keine amtlichen oder medizinischen Auskünfte.
§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Verträge zwischen TanzaGate GmbH und dem Kunden findet, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Zürich, Schweiz, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Verbraucherschutzbestimmungen am Wohnsitz des Kunden.
Für vor Ort in Tansania erbrachte Drittleistungen können ergänzend lokale Rechtsvorschriften der Republik Tansania gelten.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand dieser AGB: Mai 2026.
